Häusliche Krankenpflege
Häusliche Krankenpflege (SGB V – Medizinische Behandlungspflege)
Nicht zu verwechseln mit der klassischen Pflege wird die häusliche Krankenpflege ärztlich verordnet und von den Krankenkassen übernommen. Zu diesen medizinischen Leistungen gehören u.a.:
Leistungen unseres Pflegedienstes im Bereich der Häuslichen Krankenpflege
- Injektionen
- Infusionen
- Verbandswechsel
- Wundversorgung
- Medikamentengabe
- Medikamente in Tages- oder Wochendosen richten
- Ernährung über PEG-Sonde
- Blutdruck- und Blutzuckerkontrolle
- Katheterpflege
- Medizinisches Einreiben
Kosteninformation:
Die anfallenden Kosten der häuslichen Krankenpflege werden vom Pflegedienst direkt mit der Krankenkasse abgerechnet.
An den Kosten der häuslichen Krankenpflege muss sich der Versicherte mit einer Zuzahlung beteiligen. Zehn Euro werden einmalig für die Verordnung fällig, darüber hinaus sind zehn Prozent der Kosten pro Tag als Eigenanteil zu tragen. Der Zuzahlungsbetrag ist begrenzt auf 28 Tage pro Kalenderjahr und wird nur bei erwachsenen Patienten über 18 Jahre erhoben.