Betreuung

Betreuung

Zusätzliche Betreuungsleistungen § 45 SGB XI

Der Gesetzgeber hat für Menschen mit Pflegegrad  neben den anderen Leistungen der Pflegeversicherung  zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsmöglichkeiten geschaffen und diese im Rahmen des Pflegestärkungsgesetztes 2015 nochmals ausgeweitet. Unseren Kunden bieten wir dafür ein umfangreiches Betreuungsspektrum an.

Leistungen unseres Pflegedienstes im Bereich der Zusätzlichen Betreuungsleistungen

  • Unterstützung bei Beschäftigungen, u.a. Lesen, Kochen, Backen und Gesellschaftsspiele
  • Begleitung bei Unternehmungen zu Fuß, u.a. Einkäufe, Arzt- und Behördenbesuche
  • Mobilisation in Begleitung, u.a. Spazierengehen und Bewegungsübungen
  • Gruppenbetreuung und –veranstaltungen zum gegenseitigen Austausch und gemeinschaftlicher Beschäftigung
  • Hauswirtschaftliche Versorgung, u.a. Einkauf, Reinigung der Wohnung

Kosteninformation

Allen Pflegebedürftigen mit ausgewiesenem Pflegegrad  steht monatlich ein Betrag von 125,00 Euro  zu. Dieses Budget kann zum Erwerb zusätzlicher Betreuungs- und Entlastungsleistungen durch einen zugelassenen Leistungserbringer, wie z.B. unserem Pflegedienst, genutzt werden.