Betreuung
Zusätzliche Betreuungsleistungen § 45 SGB XI
Der Gesetzgeber hat für Menschen mit Pflegegrad neben den anderen Leistungen der Pflegeversicherung zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsmöglichkeiten geschaffen und diese im Rahmen des Pflegestärkungsgesetztes 2015 nochmals ausgeweitet. Unseren Kunden bieten wir dafür ein umfangreiches Betreuungsspektrum an.
Leistungen unseres Pflegedienstes im Bereich der Zusätzlichen Betreuungsleistungen
- Unterstützung bei Beschäftigungen, u.a. Lesen, Kochen, Backen und Gesellschaftsspiele
- Begleitung bei Unternehmungen zu Fuß, u.a. Einkäufe, Arzt- und Behördenbesuche
- Mobilisation in Begleitung, u.a. Spazierengehen und Bewegungsübungen
- Gruppenbetreuung und –veranstaltungen zum gegenseitigen Austausch und gemeinschaftlicher Beschäftigung
- Hauswirtschaftliche Versorgung, u.a. Einkauf, Reinigung der Wohnung
Kosteninformation
Allen Pflegebedürftigen mit ausgewiesenem Pflegegrad steht monatlich ein Betrag von 125,00 Euro zu. Dieses Budget kann zum Erwerb zusätzlicher Betreuungs- und Entlastungsleistungen durch einen zugelassenen Leistungserbringer, wie z.B. unserem Pflegedienst, genutzt werden.